Bistum Osnabrück - das Netz für die Mitarbeiter*innen

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Liegenschaften

Das Referat Liegenschaften berät die Kirchengemeinden in allen grundstücksrelevanten Fragen, zu Erbbaurechts-, Miet- und Pachtverhältnissen. Bestandteil der Aufgabenkataloges ist zudem die Prüfung und Genehmigung von entsprechenden Verträgen.

Mietverträge

Di, 22. Dezember 2020 | Mietverträge, in denen eine Kirchengemeinde als Vermieter oder Mieter auftritt, müssen aus Gründen der Rechtssicherheit in jedem Fall schriftlich abgeschlossen werden. Das entsprechende Vertragsmuster für einen Wohnraummietvertrag stellen wir Ihnen über die Anlage dieses Artikels und auf Anforderung als beschreibbares Dokument über das Referat Liegenschaften gerne zur Verfügung. Zu unterscheiden ist hierbei, ob es sich bei der Vermietung um Wohnraum oder gewerblich genutzte Flächen handelt.

Mietrecht - Schönheitsreparaturen - Aktuelle BGH - Rechtsprechung

Mo, 19. September 2016 | Anlässlich der aktuellen BGH-Rechtsprechung im Wohnraummietrecht ist die formularmäßige Abwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter nur noch dann zulässig, wenn der Mietgegenstand renoviert übergeben wurde.

Grundlagen der Grundstücksverwaltung

Mo, 25. Juni 2012 | Die Grundlagen kirchlicher Vermögensverwaltung ergeben sich aus dem Codex Iuris Canonici (CIC), dem Codex (= Gesetzbuch) des kanonischen (= kirchlichen) Rechts. Nach canon 1276, Buch V, Kirchenvermögen, hat der Ordinarius (Bischof) gewissenhaft die Verwaltung des gesamten Vermögens zu überwachen, das den ihm unterstellten öffentlichen juristischen Personen (= Kirchengemeinden) gehört.

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