Inanspruchnahme des Ehrenamts- und Übungsleiterfreibetrages
Di, 17. April 2018 | Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten können unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben des § 3 Nr. 26 und 26a EStG steuer- und sozialversicherungsfrei ausgezahlt werden. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier:
Themen: Kirchengemeinden | Personal Kigem | Ehrenamt | Arbeitshilfen | Kindertagesstätten | Vordrucke
Quelle: Kirchengemeinden: Beratung und Betreuung