Bistum Osnabrück - das Netz für die Mitarbeiter*innen

bistum.net: das Netz für die Mitarbeiter*innen

Kirchengemeinden

Aufgabe der Abteilung Kirchengemeinden mit den Referaten Kirchengemeinden, Kindertagesstätten, Bauangelegenheiten und Liegenschaften ist es, im Bistum Osnabrück materielle Grundlagen und organisatorische Rahmenbedingungen zu schaffen, mit denen die Kirchengemeinden und Kindertagesstätten ihre Aufgaben trotz unterschiedlicher örtlicher Rahmenbedingungen so gut wie möglich erfüllen können.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung stehen den Verantwortlichen in den Kirchengemeinden und Kindertagesstätten beratend zur Verfügung. Neben dem Angebot der Dienstleistung erfüllt die Abteilung Kirchengemeinden auch die Aufgabe der Aufsicht und Genehmigung im Rahmen der kirchenrechtlichen Vorschriften.
Auch der Fachreferent für Altenhilfe ist in dieser Abteilung angesiedelt.

Hier finden Sie ein Organigramm mit den einzelnen Ansprechpersonen der Abteilung.

Hier finden Sie alles Wichtige zum Thema Arbeitsrecht für Mitarbeitende in Kirchengemeinden von A - Z

Essen während der Arbeitszeit in Kindertagesstätten

Di, 28. November 2023 | In den Kindertagesstätten gehört ein Verpflegungsangebot zum laufenden Betrieb, so dass Mitarbeitende an einem Essensangebot beteiligt sind oder sogar eine Essenmöglichkeit für diese besteht. Daher ist es wichtig, beim Thema Verpflegung die steuerrechtlichen Vorgaben zu kennen, damit eine gutgemeinte Verköstigung im Rahmen einer Betriebsprüfung nicht als geldwerter Vorteil in Verbindung mit einer steuerlichen Rückforderung gewertet wird. Nachfolgend erhalten Sie Informationen zur Differenzierung bezüglich Essen in der Arbeitszeit und zur Bewertung, wann es sich um einen Sachlohn zum geschuldeten Arbeitslohn handelt:

Verträge und Vordrucke - Orgel

Mi, 15. November 2023 | Die Abteilung Recht und Revision hat in Zusammenarbeit mit dem Referat Bauangelegeheiten Verträge und Vordrucke für Baumaßnahmen in Kirchengemeinden erstellt. Die Unterlagen werden im Word-Format zur Verfügung gestellt und können heruntergeladen und mit dem PC in den vorgesehenen Feldern ausgefüllt werden. Änderungen der Texte sind unzulässig. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Sachbearbeiter des Baureferates. (Sekretariat: Frau Marion Teepe, Telefon 0541-318-166)

Optimierung Energieeinkauf und -verbrauch in Kirchengemeinden

Di, 07. November 2023 | Das Bistum Osnabrück hat in Zusammenarbeit mit anderen Bistümer wieder eine Handlungsempfehlung für das Temperieren von kirchlichen Gebäuden erstellt. In diesem Artikel finden Sie diese Handlungsempfehlung, sowie die Kontaktdaten für einen Energiemarkler, wenn Bedarf zur Beratung für neue Energievertäge besteht.

Arbeitsvertragsvordrucke: Anstellung von Mitarbeitenden in Kirchengemeinden

Do, 03. August 2023 | Entsprechend der gesetzlichen und tariflichen Vorgaben ist der Abschluss von Arbeitsverträgen sowohl bei der Anstellung von tariflichen als auch geringfügig beschäftigten Mitarbeitenden erforderlich. Die aktuell geltenden und ausschließlich zu verwendenden Vertragsmuster sowie Ausfüllhinweise hierzu finden Sie im nachfolgenden Beitrag:

Änderungsvertragsmuster: Anstellung von Mitarbeitenden in Kirchengemeinden

Do, 03. August 2023 | Entsprechend den gesetzlichen und tariflichen Vorgaben sind wesentliche Änderungen der Vertragsbestandteile arbeitsvertraglich zu vereinbaren. Im nachfolgenden Beitrag finden Sie Mustervorlagen von Änderungsverträgen sowie Informationen zum Ausfüllen dieser Vertragsmuster.

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