Bistum Osnabrück - das Netz für die Mitarbeiter*innen

bistum.net: das Netz für die Mitarbeiter*innen

Artikel im Detail

Meldungen von Sachbezügen ab Januar 2024

Ab dem 01.01.2024 müssen alle Zusatzleistungen zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn, die an Mitarbeiter ausgezahlt oder überlassen werden, an das Referat Gehaltsabrechnung zur Überwachung der Freigrenze nach § 8 Abs. 2 Satz 11 Einkommensteuergesetz gemeldet werden.

Weitere Details finden Sie im beiliegendem Schreiben.

Di, 28. November 2023

Themen: Personal | Personal Kigem
Abteilung: Personal und Organisation: Gehaltsabrechnung

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