Formulare und Erläuterungen zur Gehaltsabrechnung
Di, 01. Oktober 2019 | Hier finden Sie Formulare und Erläuterungen zur Gehaltsabrechnung.
Themen: Vordrucke | Merkblätter
Quelle: Personal und Organisation: Gehaltsabrechnung
Als Referat Gehaltsabrechnung ermitteln wir die Gehälter der Angestellten, Beamten, Geistlichen und Versorgungsempfänger des Bistums. Darüber hinaus erledigen wir diese Dienste im Auftrag auch für:
Kirchengemeinden mit den dazu gehörenden Einrichtungen (Kindertagesstätten,
Katholische Öffentliche Büchereien etc.)
Schulen der Schulstiftung/Ordensschulen
Bildungshäuser
Vereine und Verbände
Zu unseren Aufgaben im Rahmen der Gehaltsabrechnung zählen z. B.
die Berechnung und Abführung der Steuern sowie der Beiträge zur Sozialversicherung und zur Zusatzversorgungskasse
die Bearbeitung von Entgeltumwandlungen
das Erstellen von Bescheinigungen
Wir sind Ansprechpartner für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie für externe Stellen. Den/Die für Sie zuständige/n Ansprechpartner/-In finden Sie in der nachfolgenden Übersicht.
Ihre Fragen zur Abrechnung beantworten wir gern.
Di, 01. Oktober 2019 | Hier finden Sie Formulare und Erläuterungen zur Gehaltsabrechnung.
Themen: Vordrucke | Merkblätter
Quelle: Personal und Organisation: Gehaltsabrechnung
Di, 22. März 2016 | Die Entgeltumwandlung bei der KZVK ist für viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die klassische und bewährte Form der Altersvorsorge. Alternativ bietet die PAX Bruderhilfe jetzt eine Altersvorsorge inclusive einer Berufsunfähigkeitsversicherung an. Weitere Informationen dazu finden Sie in der Anlage.
Mo, 23. Dezember 2013 | Mutterschutzzeiten werden von der KZVK künftig als Beitrags- oder Umlagemonate anerkannt. Anders als bisher erhalten die Versicherten nun für Mutterschutzzeiten Versorgungspunkte. So nehmen diese Zeiten zum einen Einfluss auf die Höhe der Betriebsrente. Zum anderen zählen sie jetzt auch für die Erfüllung der Wartezeit, also der vorgeschriebenen beitragspflichtigen Mindestversicherungszeit bis ein Anspruch auf Leistungen besteht.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem nachstehenden Download.
Di, 20. November 2012 | Zum 1. Januar 2013 erfolgt der bundesweite Umstieg von der Papierlohnsteuerkarte auf das neue elektronische Verfahren ELStAM (ElektronischeLohnSteuer AbzugsMerkmale). Mit der erstmaligen Anwendung der ELStAM ab dem 1. Januar 2013 wird das Lohnsteuerabzugsverfahren für alle Beteiligten vereinfacht. Sobald der Arbeitgeber das elektronische Verfahren nutzt, werden steuerlich bedeutsame Änderungen nach ihrer Eintragung im Melderegister (z. B. Heirat, Geburt eines Kindes) automatisch beim Lohnsteuerabzug der Arbeitnehmerin und des Arbeitnehmers berücksichtigt. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem nachstehenden Download.