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Küsterdienste in Kirchengemeinden
Der Dienst der Mitarbeitenden im liturgischen Bereich/Küster ist ein Dienst im Auftrag der Kirche. Durch die liturgische und pastorale Einbindung wirken die Mitarbeitenden am Auftrag der Kirche in der Gesellschaft, vor Allem in der Liturgie mit. Hintergrundinfos zur Beschäftigung der vorgenannten Personen finden Sie in der folgenden Information:
Informationsschreiben: Empfehlung zum Einsatz von Mitarbeitenden im liturgischen Bereich/ Küstern im Bistum Osnabrück.
Inhalt:
1. Tätigkeitsbereiche
2. Einstellung
3. Eingruppierung
4. Arbeitszeit
5. Arbeitsschutz im liturgischen Bereich (Anlage 8 AVO)
6. Erholungsurlaub
7. Fachaufsicht
8. Fortbildung
Stellenbewertung
Um die Stelle des liturgischen Mitarbeitenden/ der Küster*in zu bewerten ist eine Tätigkeitsdarstellung auszufüllen und diese an die entsprechenden Ansprechpersonen aus dem Referat Kirchengemeinden zu senden. Weitere Hinweise und Informationen finden Sie im Informationsschreiben.
Vordruck Tätigkeitsdarstellung
Arbeitszeitbedarfsermittlung
Um den Arbeitszeitbedarf der liturgischen Mitarbeitenden/ der Küster zu ermitteln, kann folgende Tabelle ausgefüllt werden:
Arbeitszeitbedarfsrechnung Küsterdienste
Hier finden Sie die Anlage 8 AVO Ordnung für den Arbeitsschutz im liturgischen Bereich.
Mo, 28. März 2022
Themen: Personal Kigem | Kirchengemeinden | Liturgie | Arbeitshilfen
Abteilung: Kirchengemeinden: Kirchengemeinden