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Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) - Information zur Durchführung
Vom Gesetzgeber ist mit der Neufassung des § 84 Abs. 2 das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) als wichtiges Instrument geschaffen worden, dass die Rehabilitation und Integration von kranken und behinderten Menschen in den Vordergrund stellt. Auch die Kirchengemeinden als Arbeitgeber vieler Menschen sind verpflichtet, diese gesetzlichen Vorgaben durchzuführen. Für die Durchführung der BEM-Verfahren in den Kath. Kirchengemeinden im Bistum Osnabrück finden Sie hier weitere Informationen, Unterlagen und Hilfsmittel:
- BEM-Allgemeine Informationen
- Anlage 1_BEM-Ablaufschema
- Anlage 2_ BEM-Erstanschreiben
- Anlage 3_BEM-Rückmeldung Mitarbeiter
- Anlage 4_BEM-Gesprächsleitfaden
- Anlage 5_BEM-Gesprächsprotokoll
- Anlage 6_BEM-Beendigung
- Anlage 7_BEM-Datenschutzerklärung
Mo, 22. August 2016
Themen: Personal Kigem | Kindertagesstätten | Kirchengemeinden | Kirchenvorstand
Abteilung: Kirchengemeinden