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Betriebskosten-Abrechnung Dienstwohnungen
Die Abrechnung der Betriebskosten für die Dienstwohnungen ist in einem Vordruck festzuhalten und zusammen mit den übrigen Haushaltsunterlagen als Nachweis dem Bischöflichen Generalvikariat vorzulegen. Diese Vordrucke finden Sie hier:
So, 20. November 2016
Themen: Kirchengemeinden | Haushalt
Abteilung: Kirchengemeinden: Kirchengemeinden