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Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Zum 01.01.2023 wird die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) deutschlandweit eingeführt. Die Bescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber sowie bei der Krankenkasse entfällt, so dass der Arbeitgeber den Abruf der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung veranlassen muss. Aus diesem Grunde sind organisatorische Verfahren beim Arbeitgeber festzulegen. Weitere Informationen und Arbeitshilfen finden Sie im folgenden Beitrag.
- Information: Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
- Vordruck: eAU-Meldung Referat Gehaltsabrechnung
Fr, 18. November 2022
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Abteilung: Kirchengemeinden