Artikel im Detail
Reise- und Fahrtkostenerstattungen
Die Erhöhung der Fahrtkostenpauschale ist bis zum 31.12.2023 von der Regional KODA Osnabrück/Vechta beschlossen worden. Bis dahin wird die Entschädigung für gefahrene Kilometer mit dem Pkw auf 0,40 € brutto und mit dem Moped/Motorrad auf 0,30 € brutto erhöht. Aus steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Gründen darf die Auszahlung der Reisekosten deshalb nur noch über das Referat Gehaltsabrechnung erfolgen.
Auch die Priesterbesoldung sieht vor, dass zum 01.07.2023 die Ordnung zur Erstattung von Reisekosten gemäß Anlage 3 zur Arbeitsvertragsordnung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in kirchlichen Dienst für alle Dienstfahrten übernommen wird.
- Informationen bei der Reisekostenabrechnung für Mitarbeitende Kirchengemeinden finden Sie hier: Reisekostenerstattung Mitarbeitende in Kirchengemeinden.
- Informationen bei der Reisekostenabrechnung für Mitarbeitende im BGV und sonstigen Einrichtungen finden Sie hier: bistum.net - das Mitarbeiter*innennetz | Artikel im Detail
Für die Abrechnung sind ausschließlich die nachfolgenden Reisekostenanträge zu verwenden.
Das Schaubild rechts dient als Orientierungshilfe. Zum Vergrößern einfach anklicken!
- Schaubild Ablauf Fahrtkostenerstattung
- Abrechnungsvordruck 30 Cent (für Ehrenamtliche und Ordensleute)
- Abrechnungsvordruck 40 Cent (für Mitarbeitende im Rahmen der AVO und Priester)
- Abrechnungsvordruck für Notfalleinsätze
Mi, 01. Februar 2023
Themen: Kirchengemeinden | Kindertagesstätten | Personal | Personal Kigem | Vordrucke
Abteilung: Kirchengemeinden