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Firmungen 2021 - Außerordentliche Delegation der Firmvollmacht an die Pfarrer
Der wechselvolle Verlauf der Corona-Pandemie zwingt dazu, die aktuell gültige Firmpraxis vorerst bis einschließlich der Sommerferien 2021 zu verlängern.
Die Spendung des Sakraments der Firmung kann also weiterhin entsprechend der Gegebenheiten in der Pfarrei durch den Pfarrer oder den mit der Firmung befassten Priester erfolgen. Zur Gültigkeit ist eine Beauftragung durch Bischof Franz-Josef nötig. Sie ist bei ihm zu beantragen unter Angabe von Firmort, Firmdatum, Anzahl der Firmlinge, Name des Firmspenders.
Bitte beachten Sie auch die weiteren COVID-19-Hinweise im Mitarbeiterportal.
Mi, 30. September 2020
Themen: Bistumsleitung | Bischof | Gottesdienst | Corona
Abteilung: Bistumsleitung