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Medikamentengabe in Kindertagesstätten
Krankheiten gehören zum Leben – davon werden auch die Kinder in den Kindertagesstätten nicht verschont. Häufig wird der Wunsch der Sorgeberechtigten an die Einrichtungen herangetragen, dass den Kindern nach ärztlichem Attest die Medikamente verabreicht werden sollen. Immer häufiger möchten auch Eltern von Kindern mit allergischen oder chronischen Erkrankungen ihre Kinder in den Einrichtungen anmelden.
Um sowohl Träger, Mitarbeitenden als auch Sorgeberechtigten hier einen rechtssicheren Rahmen bieten zu können, haben wir folgende Unterlagen für die Einrichtungen entwickelt und bereitgestellt. Wir raten dringend an, sich konkret an diese Vorgaben zu halten, damit es im hoffentlich nie vorkommenden Fall eines Schadens nichts zu Schadensansprüchen gegenüber dem Träger oder den Mitarbeitenden kommt.
Konkret stellen wir Ihnen hier folgende Unterlagen zur Verfügung. Einige Dokumente befinden sich ausschließlich im QM-Rahmenhandbuch.
- Information der Abteilung Kirchengemeinden
- Medikamentengabe und Verhalten bei Krankheitsfällen in Kindertagesstätten
- Anlage A - Anlage 6 des Betreuungsvertrages
- Anlage B - Zusatzvereinbarung zum Betreuungsvertrag
- Anlage C - Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag
Mo, 17. August 2015
Themen: Kindertagesstätten
Abteilung: Kirchengemeinden: Kirchengemeinden