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Ordnung des Schutzprozesses veröffentlicht
Vor Kurzem wurde die „Ordnung zum Konzept gegen sexualisierte Gewalt und geistlichen Missbrauch im Bistum Osnabrück“ veröffentlicht. Die vom Bischof in Kraft gesetzte Ordnung regelt verbindlich die grundsätzlichen Abläufe im diözesanen Schutzprozess.
So schreibt sie unter anderem die Aufgaben der Arbeitsgruppen im Schutzprozess und deren Zusammensetzung fest, insbesondere auch die Anzahl der externen Mitglieder der einzelnen Gruppen, also diejenigen, die nicht beim Bistum Osnabrück angestellt sein dürfen.
Die Ordnung legt auch bindend fest, wie mit akuten Hinweisen auf sexualisierte Gewalt oder geistlichen Missbrauch umgegangen wird. Eine Meldung geschieht grundsätzlich über die unabhängigen Ansprechpersonen, die dann in Absprache mit den Betroffenen die weiteren Schritte einleiten.
Die Ordnung kann hier als pdf eingesehen und heruntergeladen werden.
Fr, 13. August 2021
Themen: Schutzprozess
Abteilung: Kommunikation