Personal und Organisation
Die Abteilung Personal und Organisation des Bistums Osnabrück ist zuständig für Bewerber und Angestellte in der kirchlichen Verwaltung. Sie gliedert sich in vier Referate: Personalwirtschaft/Organisation - Zentrale Dienste, Gehaltsabrechnung sowie Sicherheit und Gesundheitsschutz.
Das Organigramm, das Sie hier als pdf-Dokument herunterladen können, gibt einen Überblick: Organigramm Abteilung Personal und Organisation
Für Priester und Menschen, die sich für einen anderen seelsorglichen Beruf in der Kirche interessieren, ist das Bischöfliche Personalreferat zuständig.
Schulungen/Fortbildungen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Mo, 15. Januar 2024 | Hier finden Sie aktuelle Termine für Schulungen/Fortbildungen aus dem Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Fragen/Anmeldungen senden Sie bitte unter Angabe Ihrer vollständigen Kontaktdaten an:
Termine AMS-Sprechstunde 2024
Mi, 10. Januar 2024 | In regelmäßigen Abständen werden sowohl für die Verwaltungsmitarbeitenden im Bischöflichen Generalvikariat als auch für die Mitarbeitenden und Ehrenamtlichen in der Außenfläche des gesamten Bistums AMS-Sprechstunden (Arbeitssicherheit mit System) angeboten.
Sicher durch die Advents- und Weihnachtszeit
Do, 07. Dezember 2023 | In der Advents- und Weihnachtszeit werden unsere Kirchen und sonstigen Räume festlich geschmückt. Das Referat Sicherheit und Gesundheitsschutz stellt Ihnen im beigefügten Dokument einige wichtige Hinweise und Tipps zur Verfügung. Bei Fragen melden Sie sich gern unter , Telefon: 0541 318 375.
Wir wünschen Ihnen ein friedliches und gesegnetes Weihnachtsfest und alles Gute für das neue Jahr
Ihr Referat Sicherheit und Gesundheitsschutz
Kirchen und kirchliche Einrichtungen - VBG-Seminare 2024
Do, 30. November 2023 | Das Thema Sicherheit und Gesundheitsschutz ist auch im Bistum Osnabrück von hohem Interesse. Die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) als Versicherer der Haupt-, Neben- und Ehrenamtlichen im Bistum Osnabrück bietet auch im kommenden Jahr einige Fortbildungsseminare an, die für die Mitarbeitenden und Ehrenamtlichen des Bistums kostenlos zur Verfügung stehen.
Meldungen von Sachbezügen ab Januar 2024
Di, 28. November 2023 | Ab dem 01.01.2024 müssen alle Zusatzleistungen zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn, die an Mitarbeiter ausgezahlt oder überlassen werden, an das Referat Gehaltsabrechnung zur Überwachung der Freigrenze nach § 8 Abs. 2 Satz 11 Einkommensteuergesetz gemeldet werden.