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Pauschalvertrag zur Nutzung von Musik in Gottesdiensten und gottesdienstähnlichen Feiern – GEMA-Repertoire-Kontrollen

Ende 2022 läuft der derzeit geltende Vertrag zwischen dem Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) und der GEMA aus. In Vorbereitung der anstehenden Neuverhandlungen hat die GEMA kurzfristig angekündigt, bundesweit Kontrolleure in die Gottesdienste schicken zu wollen, um das zur Ermittlung der zukünftigen Pauschalvergütung relevante Repertoire zu erfassen. Dabei geht es in erster Linie um Chor-, Orgel- und sonstige Instrumental- und Gesangsstücke, deren Komponisten, Bearbeiter und/oder Texter noch nicht länger als 70 Jahre verstorben sind und die insoweit noch urheberrechtlichen Schutz genießen. Gemeindegesang und gemeinfreie Musikstücke werden bei der Erhebung nicht erfasst.
Im Bistum Osnabrück sind 17 Kirchengemeinden von der geplanten Erhebung betroffen. Diese werden gesondert benachrichtigt.

Di, 12. April 2022

Themen: Urheberrecht | Musik | Dies und das | Gottesdienst
Abteilung: Recht und Revision

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