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Kirchengemeinderendantur (inkl. Kindertagesstätten): Eingruppierung

Die Bewertung der Rendanturtätigkeit in Kirchengemeinden erfolgt auf Basis der Entgeltordnung der Anlage 2 AVO, §2 Teil A - Allgemeiner Teil. Die Arbeitsvorgänge der Rendantinnen und Rendanten liegen hiernach im Bereich der schwierigen Tätigkeiten, gründlichen und vielseitigen Fachkenntnisse sowie selbstständigen Leistungen. Dieses entspricht, je nach Übertragung von Aufgabenbereichen, einer Eingruppierung in Entgeltgruppe E4 - E8 AVO.

Rendantinnen und Rendanten oder der Kirchenvorstand als Arbeitgeber (z. B. bei Neueinstellungen) können eine Überprüfung der Eingruppierung beantragen. Für die zeitliche Bewertung der Arbeitsvorgänge kann der Arbeitszeitermittlungsbogen für Rendanturen in Kirchengemeinden zur Hilfe genommen werden (siehe Beitrag: Arbeitszeitermittlung Rendanturen in Kirchengemeinden). Die Arbeitsvorgänge in der Stellenbewertung und im Ermittlungsbogen sind deshalb identisch.

Für die Durchführung der Stellenbewertung ist die in diesem Beitrag enthaltene Tätigkeitsdarstellung einzureichen. Nach Vorlage in den Referaten Kirchengemeinden oder Kindertagesstätten erfolgt die Stellenbewertung. Sofern ein Höhergruppierungsanspruch besteht, ist dieser nach Beteiligung der MAV und einem entsprechenden Kirchenvorstandsbeschluss umzusetzen. Sofern bei Stellenbewertungen von Bestandsmitarbeitenden festgestellt wird, dass deren aktuelles Entgelt oberhalb der neu ermittelten Entgeltgruppe liegt, hat dieses für die Dauer des bestehenden Arbeitsverhältnisses keine Auswirkungen.

Weitere Informationen zur Eingruppierung finden Sie auch im Beitrag Eingruppierung von Rendantinnen und Rendanten in Kirchengemeinden.

Fr, 29. Juli 2022

Themen: Personal Kigem | Kindertagesstätten | Kirchenvorstand
Abteilung: Kirchengemeinden: Kirchengemeinden

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