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Neue Grundordnung in Kraft

Am 1.Januar 2023 hat Bischof Franz-Josef Bode die neue Grundordnung für den kirchlichen Dienst in Kraft gesetzt. Hier finden Sie das Dokument.
Wichtige Hinweise geben die Bischöflichen Erläuterungen zum Kirchlichen Dienst

Die Grundordnung kommt in der neuen Fassung einem Paradigmenwechsel gleich.
Waren es in der alten Fassung vor allem die Mitarbeitenden, die über die Erfüllung der sogenannten Loyalitiätsobliegenheiten den kirchlichen Charakter der Einrichtung garantieren sollten, setzt die neue Grundordnung andere Schwerpunkte.
Diese Verantwortung kommt nun „zuallererst dem Dienstgeber zu. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass alle Mitarbeitenden ihren besonderen Auftrag glaubwürdig erfüllen können.“ (Go Art.3, Abs.3)

In den nächsten Monaten werden dafür im Bistum Osnabrück unterstützende Konzepte erarbeitet - gemeinsam mit den Trägern, Einrichtungen, der DiAG-MAV und weiteren Beteiligten.

Weitere Infos dazu in Kürze unter bistum.net/Grundordnung

Mi, 15. Februar 2023

Themen: Grundordnung
Abteilung: Caritas und Sozialarbeit

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