Pauschalvertrag zur Nutzung von Musik in Gottesdiensten und gottesdienstähnlichen Feiern GEMA-Repertoire-Kontrollen
Di, 12. April 2022 | Der seit Jahrzehnten bestehende und immer wieder verlängerte Pauschalvertrag zur Nutzung von Musik in Gottesdiensten und gottesdienstähnlichen Feiern erlaubt den Kirchengemeinden die Nutzung urheberrechtlich geschützter Musik während des Gottesdienstes ohne vorherige Meldung und Lizensierung bei der GEMA.
Themen: Urheberrecht | Musik | Dies und das | Gottesdienst
Quelle: Recht und Revision