Kirchengemeinden
Die Aufgaben des Referats Kirchengemeinden umfassen die allgemeine Beratung der Kirchengemeinden zu Themen der Organisation, Haushaltswirtschaft, Investitionsfinanzierung und Personal. Dazu gehört auch die Haushaltsaufsicht sowie die kirchenaufsichtliche Genehmigung von bestimmter Willenserklärungen der Kirchenvorstände. Wesentlich ist ebenfalls die Vertretung der Interessen der Kirchengemeinden gegenüber den Kommunen und sonstigen Institutionen.
Finanzhilfe und kita.web
Do, 14. September 2017 | Das webbasierte Verfahren zur Beantragung einer Betriebserlaubnis und der Finanzhilfe wird umgestellt. Zu kita.web und zur Beantragung der Finanzhilfe im Hinblick auf die Umstellung der Eingruppierung der Zweitkräfte sowie der neuen Betriebskostenfinanzierung finden Sie nachfolgend Informationen der Abteilung Kirchengemeinden.
Empfehlungspapier Essen in Kindertagesstätten
Do, 16. März 2017 | Inhaltliche, organisatorische und strukturelle Aussagen und Empfehlungen zur Umsetzung einer Mittagsverpflegung in Katholischen Kindertagestätten des Bistums Osnabrück finden Sie im Empfehlungspapier „Essen in Kindertagesstätten“, das gemeinsam von der Fachberatung des Caritasverbandes und dem Bischöflichen Generalvikariat entwickelt wurde.
Betriebskosten-Abrechnung für Dienstwohnungen
So, 20. November 2016 | Die Abrechnung der Betriebskosten für die Dienstwohnungen ist in einem Vordruck festzuhalten und zusammen mit den übrigen Haushaltsunterlagen als Nachweis dem Bischöflichen Generalvikariat vorzulegen. Diese Vordrucke finden Sie hier:
Zuschläge für Arbeiten zu ungünstigen Zeiten
Di, 18. Oktober 2016 | Die §§ 7 und 8 AVO sehen für einzelne Berufsgruppen einen Ausgleich für Arbeiten zu ungünstigen Zeiten vor. Weitere Informationen der Abteilung Kirchengemeinden finden Sie im nachfolgenden Beitrag:
Informationen zu Sonnenschutz und zur Entfernung von Zecken
Mo, 27. Juni 2016 | In den Sommermonaten gilt in Sachen Sonnenschutz und Zecken einiges zu beachten. Als Anlage ist je eine Information sowie die dazugehörige Einwilligungserklärung beigefügt.