Kirchengemeinden
Die Aufgaben des Referats Kirchengemeinden umfassen die allgemeine Beratung der Kirchengemeinden zu Themen der Organisation, Haushaltswirtschaft, Investitionsfinanzierung und Personal. Dazu gehört auch die Haushaltsaufsicht sowie die kirchenaufsichtliche Genehmigung von bestimmter Willenserklärungen der Kirchenvorstände. Wesentlich ist ebenfalls die Vertretung der Interessen der Kirchengemeinden gegenüber den Kommunen und sonstigen Institutionen.
Stellenplan Kirchengemeinden (ausgenommen Kindertagesstätten)
Do, 20. August 2020 | Anlage zu den Haushaltsunterlagen der Kirchengemeinden und in deren Trägerschaft befindlichen Einrichtungen ist unter Anderem der Stellenplan. Hierzu finden Sie im nachfolgenden Beitrag weitere Informationen.
Eingruppierung Pfarrsekretariat
Fr, 17. April 2020 | Die Eingruppierung der Mitarbeitenden in den Pfarrbüros/Pfarrsekretärinnen und Pfarrsekretäre ist in der "Eingruppierungsordnung für das Pfarrsekretariat" (Anlage 2 § 1b Abschnitt 4 AVO) geregelt. Informationen hierzu sowie zur Eingruppierungsüberprüfung und Stellenbewertung finden Sie hier:
Einsatz von Kirchenmusikern*innen im Bistum Osnabrück
Do, 13. Juni 2019 | Zum Einsatz von Kirchenmusikern*innen (Chorleiter*innen und Organisten*innen) in Kath. Kirchengemeinden im Bistum Osnabrück finden Sie nachfolgend weitere Informationen:
Gewährung von Sonderurlaub ohne Fortzahlung des Entgelts (§ 28 AVO)
Do, 16. Mai 2019 | Gemäß § 28 AVO kann Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ohne Fortzahlung des Entgelts Sonderurlaub gewährt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt und es die dienstlichen und betrieblichen Verhältnisse/Belange gestatten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in dem nachfolgenden Beitrag:
Rechtsfolgen eines Arbeitgeberwechsels
Do, 12. Juli 2018 | Ein Arbeitgeberwechsel hat unter Anderem Auswirkungen auf die Stufenzuordnung sowie die Jahressonderzahlung. Zu diesem Thema finden Sie nachfolgend Informationen der Abteilung der Kirchengemeinden.