Kirchengemeinden
Die Aufgaben des Referats Kirchengemeinden umfassen die allgemeine Beratung der Kirchengemeinden zu Themen der Organisation, Haushaltswirtschaft, Investitionsfinanzierung und Personal. Dazu gehört auch die Haushaltsaufsicht sowie die kirchenaufsichtliche Genehmigung von bestimmter Willenserklärungen der Kirchenvorstände. Wesentlich ist ebenfalls die Vertretung der Interessen der Kirchengemeinden gegenüber den Kommunen und sonstigen Institutionen.
Sachgrundlose Befristung eines Arbeitsverhältnisses
Do, 03. März 2022 | Entsprechend § 30 AVO sind befristete Arbeitsverträge nach Maßgabe des Gesetzes über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG) sowie anderen gesetzlicher Vorschriften über die Befristung von Arbeitsverträgen möglich. Weitere Informationen hierzu, insbesondere zur sachgrundlosen Befristung von Arbeitsverträgen, finden Sie in der nachfolgenden Information der Abteilung Kirchengemeinden.
Mindestlohngesetz (MiLoG)
Mi, 23. Februar 2022 | In der Bundesrepublik Deutschland gilt ein flächendeckender Mindestlohn auf Basis des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Weitere Hinweise hierzu und zu zwingend einzuhaltenden gesetzlichen Vorgaben für Mitarbeitende in Kirchengemeinden finden Sie im nachfolgenden Beitrag:
Allgemeine Informationen zur Arbeitszeit in Kirchengemeinden
Mo, 03. Januar 2022 | Zum Thema "Arbeitszeit in Kirchengemeinden" gibt es vielfältige Fragen. Antworten hierauf sowie einen Arbeitszeitbogen finden Sie in den Informationen der Abteilung Kirchengemeinden:
Mitteilungspflichten bei bestehenden Schwangerschaften in Kindertagesstätten
Mo, 22. März 2021 | Bei bestehenden Schwangerschaften ist das zuständige Gewerbeaufsichtsamt durch den Arbeitgeber, somit bei Kath. Kindertagesstätten die Kirchengemeinde als Trägerin der Einrichtung, zu informieren. Entsprechende Vordrucke und weitere Informationen finden Sie hier.
Urlaub
Fr, 28. August 2020 | Rund um das Thema "Inanspruchnahme von Urlaub" finden Sie im nachfolgenden Beitrag wichtige Informationen und Hinweise für Arbeitgeber und Mitarbeitende in den Kirchengemeinden und in deren Trägerschaft befindlichen Einrichtungen.