Bistum Osnabrück - das Netz für die Mitarbeiter*innen

bistum.net: das Netz für die Mitarbeiter*innen

Personal und Organisation

Die Abteilung Personal und Organisation des Bistums Osnabrück ist zuständig für Bewerber und Angestellte in der kirchlichen Verwaltung. Sie gliedert sich in vier Referate: Personalwirtschaft/Organisation - Zentrale Dienste, Gehaltsabrechnung sowie Sicherheit und Gesundheitsschutz.

Das Organigramm, das Sie hier als pdf-Dokument herunterladen können, gibt einen Überblick: Organigramm Abteilung Personal und Organisation

Für Priester und Menschen, die sich für einen anderen seelsorglichen Beruf in der Kirche interessieren, ist das Bischöfliche Personalreferat zuständig.

Betriebsmedizinische Betreuung für das Bistum Osnabrück

Mi, 01. November 2023 | Die betriebsmedizinische Grundbetreuung für das Bistum Osnabrück wird für das Jahr 2023 durch zwei neue betriebsmedizinische Dienste (B.A.D., BAZ) erbracht. Zur Erfüllung der Grundbetreuungszeiten, die uns seitens der Berufsgenossenschaft vorgegeben werden, wurde ein entsprechendes Stundenkontingent beauftragt. Im Zuge dieser beauftragten Stunden sollen Betriebsbegehungen mit den Betriebsmedizinern und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit aus dem Referat Sicherheit und Gesundheitsschutz durchgeführt werden.

Gefährdungs- und Belastungsbeurteilungen für besondere Personenkreise

Mi, 23. August 2023 | Der Gesetzgeber sieht für besondere Personenkreise bestimmte weiterführende Gefährdungsbeurteilung vor. Hierzu zählen unter anderem:

Mutterschutzbeurteilung
Um Gefährdungen für die werdende Mutter und das ungeborene Kind auszuschließen, sind im Mutterschutzgesetz verschiedene Auslösekriterien hinterlegt. Diese Kriterien müssen vor Aufnahme der Tätigkeit für den jeweiligen Arbeitsplatz ermittelt werden.

Jugendschutzbeurteilung
Der Gesetzgeber sieht vor, dass gewisse Arbeiten nicht durch Minderjähre verrichtet, werden dürfen.

Die beiden angefügten Gefährdungsbeurteilungen stellen die Grundlage der Gesetzgebung dar und können durch die jeweiligen Dienstvorgesetzten verwendet werden.

Unterweisungsvorlagen

Mi, 23. August 2023 | Um Führungskräfte bei ihrer gesetzlichen Pflicht von Unterweisungen zu unterstützen, wurden seitens des Referates Sicherheit und Gesundheitsschutz des Bistums Osnabrück Unterweisungsvorlagen erstellt. Bei der Verwendung dieser Unterweisungsvorlagen muss zwingend auf die Anpassung an die betriebsspezifischen Aspekte des jeweiligen Gebäudes/Arbeitsplatzes geachtet werden.
Ebenfalls finden Sie in diesem Eintrag einen Unterweisungsnachweis, um die durchgeführte Unterweisung zu dokumentieren.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an

Diözesandatenschutzbeauftragter

Di, 01. August 2023 | Mit Wirkung ab 1. Januar 2023 ist Herr Andreas Bloms für die Dauer von vier Jahren zum Diözesandatenschutzbeauftragten für den Bereich des Bistums Osnabrück ernannt worden. Herr Bloms ist zugleich auch für die Bereiche des Erzbistums Hamburg, des Bistums Hildesheim sowie des oldenburgischen Teils des Bistums Münster als Diözesandatenschutzbeauftragter tätig. Er ist somit Diözesandatenschutzbeauftragter für mehrere (Erz-) Diözesen gemäß § 45 Absatz 1 KDG.

Herr Bloms ist wie folgt zu erreichen:

Gemeinsamer Datenschutzbeauftragter
Andreas Bloms
Unser Lieben Frauen Kirchhof 20
28195 Bremen
Tel.: 0421 330056-11
E-Mail:

Weitere Informationen finden Sie hier: "www.kdsa-nord.de"

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