Bistum Osnabrück - das Netz für die Mitarbeiter*innen

bistum.net: das Netz für die Mitarbeiter*innen

Artikel im Detail

Bericht aus der Sitzung des Kirchensteuerrates vom 15. April 2023

Informationen/Bericht über die 12. Sitzung des 7. Kirchensteuerrates des Bistums Osnabrück am 15.04.2023

Ort: Gemeindesaal, Kath. Kita St. Bonifatius in Bremen-Findorff

Die Sitzung fand auf Einladung von Propst Dr. Stecker im Gemeindehaus St. Bonifatius in Bremen statt.

Propst Dr. Stecker informierte über die Gemeindestrukturen in Bremen sowie die Besonderheiten, welche sich u.a. durch die Aktivitäten des Katholischen Büros als Kontaktstelle zur Bremer Politik ergeben.

Domkapitular Beckwermert informierte über die angelaufenen Verfahren nach dem Rücktritt von Bischof Dr. Bode. Das Domkapitel hat Weihbischof Wübbe zum Diözesanadministrator berufen. Dieser hat Domkapitular Beckwermert zu seinem Ständigen Vertreter ernannt.

Bei der Wahl des neuen Bischofs soll nach einem Beschluss des Synodalen Weges ein Gremium von Laien mitwirken. Der Vorstand des Katholikenrates hatte die Bitte an den Kirchen-steuerrat gerichtet, aus den dort vertretenen gewählten Personen aus den Kirchenvorständen eine Person zu bestimmen. Im Zuge einer geheimen Wahl wurde der der stellvertretende Vor-sitzende des Kirchensteuerrates, Herr Norbert Jörgens zum Vertreter des Kirchensteuerrates bei der Mitwirkung bei der Bischofsbestellung gewählt.

Die Kirchensteuereinnahmen haben sich gegenüber der Planung 2022 leicht positiver entwickelt. Die Mehreinnahmen aus der Energiepreispauschale sind komplett für Hilfsmaßnahmen an den Diözesancaritasverband weitergeleitet worden.

Die Ergebnisse des Vorläufigen Jahresabschlusses wurden vorgestellt. Es ist festzustellen, dass trotz einer positiven Entwicklung der Kirchensteuereinnahmen und gegenüber der Planung geringeren Aufwendungen für Personal- und Sachkosten eine Erhöhung des Defizitvortrags von rd. 17,7 Mio. € notwendig ist. Dieses begründet sich insbesondere durch die erheblichen Belastungen aus der notwendigen Absicherung der Pensions- und Beihilfeverpflichtungen für die Priester und Beamten des Bistums und der Schulstiftung. In den gesondert geführten Versorgungswerken hat sich auf Grund der Entwicklungen an den Finanzmärkten die Notwen-digkeit von umfangreichen Kurskorrekturen ergeben.

Der Konsolidierungsprozess 2030 ist in den Jahren 2021 und 2022 in den ersten Schritten umgesetzt worden. Die getroffenen Vereinbarungen sind bislang in einer guten Umsetzung.

Die zukünftige Budgetsteuerung erfolgt insbesondere in Anlehnung an die Entwicklung der Netto-Kirchensteuereinnahmen.

Die Jahresberichte für den Bischofsfonds „Mütter in Not“ und des Haushälterinnen-Hilfswerks wurden vorgestellt und genehmigt.

Osnabrück, 05 Mai 2023
Gerhard Brinkmann

Mo, 15. Mai 2023

Themen: Kirchensteuer
Abteilung: Kommunikation

« zurück