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Einsatz von Kirchenmusikern*innen im Bistum Osnabrück
Der Einsatz von Kirchenmusikern*innen (Chorleiter*innen und Organisten*innen) in Kath. Kirchengemeinden im Bistum Osnabrück erfolgt seit dem Jahr 2009 unter Berücksichtigung der Auffassung der Spitzenverbände der Krankenkassen, Deutschen Rentenversicherung und Bundesagentur für Arbeit. Für eine korrekte Abwicklung der Beschäftigungsverhältnisse sind diese Vorgaben zwingend zu beachten. In den folgenden Informationen sind diese Vorgaben mit den gesetzlichen und tariflichen Informationen zusammengefasst. Auch finden Sie in diesem Beitrag allgemeine Informationen (z. B. zum Thema Arbeitszeit und Eingruppierung von Kirchenmusikern) zusammen mit den notwendig einzureichenden Vordrucken und Arbeitshilfen.
- Information zum Einsatz von Kirchenmusikern*innen im Bistum Osnabrück
- Empfehlungen zur Beschäftigung von Kirchenmusikern*innen
- Auszug Anlage 2 AVO: Eingruppierungsordnung Liturgischer Dienst
- Arbeitszeitermittlung für Kirchenmusiker*innen
- Einsatznachweis Kirchenmusik
- Information zum Einsatz von Kirchenmusikern*innen im Rahmen des Ehrenamts- oder Übungsleiterfreibetrages
- Jahresnachweis für Kirchenmusiker*innen
- Ausfüllhinweise zum Arbeitszeitbogen für Kirchenmusiker*innen
- Arbeitszeitkonto für Kirchenmusiker*innen
- Vereinbarung für freiberufliche Chorleiter*innen
- Vereinbarung für freiberufliche Chorleiter*innen und Organisten*innen
Do, 13. Juni 2019
Themen: Kirchengemeinden | Personal Kigem | Orgel | Musik | Merkblätter | Arbeitshilfen | Ehrenamt | Vordrucke
Abteilung: Kirchengemeinden: Kirchengemeinden