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Katholikenrat nimmt Stellung zu den Konsequenzen aus der Aufarbeitungsstudie

Der Zwischenbericht der unabhängigen Kommission der Universität Osnabrück „Betroffene – Beschuldigte – Kirchenleitung Sexualisierte Gewalt an Minderjährigen sowie schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen durch Kleriker im Bistum Osnabrück seit 1945“ macht auf erschütternde Weise deutlich, dass im Umgang mit Tätern und Betroffenen erhebliche Versäumnisse und Pflichtverletzungen vorliegen. Das gilt bis in die jüngste Zeit hinein. Bedrückend ist es vor allem zu erfahren, dass der Bistumsleitung und der bischöflichen Verwaltung gerade im Umgang mit den Betroffenen ein großes Fehlverhalten nachzuweisen ist.

In seiner Presseerklärung vom 22. 09. 2022 hat Bischof Dr. Bode zu dem Bericht der Uni Stellung genommen und deutlich gemacht, dass er sich den Herausforderungen stellen will und konkrete Veränderungen einleiten wird. Als Vorsitzende des Katholikenrates begrüße ich diese Entscheidung des Bischofs, angesichts der jetzt erkennbaren Lage sein Amt weiterhin wahrzunehmen und die künftige Entwicklung zu gestalten.
Mit dem diözesanen Schutzkonzept hat er im Bistum einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung eingeleitet. Außerdem gehört er zu den Bischöfen, die sich auch gesamtkirchlich für deutliche Reformen und Veränderungen engagieren, z. B. im Synodalen Weg.

Seitens des Katholikenrates begrüße ich die von Bischof Dr. Bode angekündigten Konsequenzen und fordere die sofortige Umsetzung. Für einen wichtigen Schritt halte ich hierbei die Ankündigung, dass in Zukunft noch stärker unabhängige Personen Verantwortung für die Prozesse und die Kontrolle der anstehenden Maßnahmen übernehmen sollen.

Ebenso befürworte ich, die gegenwärtigen Strukturen von Verantwortung und Macht insbesondere auch im Personalbereich deutlich zu überprüfen und Zuständigkeiten entsprechend neu zu ordnen. Das bestehende Schutzkonzept muss stetig weiterentwickelt und sowohl auf der Ebene des Bistums wie auch in den Gemeinden und Verbänden konsequent umgesetzt und um die Einrichtung der angekündigten Ombudsstelle ergänzt werden.

Durch die Weiterentwicklung der bisherigen Maßnahmen muss zukünftig sichergestellt werden, dass sexualisierte Gewalt verhindert wird und Täter zur vollen Verantwortung gezogen werden.
Betroffene müssen eine finanzielle Anerkennung ihres erlittenen Leids erhalten, die nicht hinter dem nach staatlichem Recht möglichen Schmerzensgeld zurückbleibt.

Katharina Abeln
Vorsitzende des Katholikenrates
Osnabrück, 23.09. 2022

Sa, 24. September 2022

Themen: Bischof | Schutzprozess | Missbrauch
Abteilung: Kommunikation

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