Bistum Osnabrück - das Netz für die Mitarbeiter*innen

bistum.net: das Netz für die Mitarbeiter*innen

Kirchengemeinden

Die Aufgaben des Referats Kirchengemeinden umfassen die allgemeine Beratung der Kirchengemeinden zu Themen der Organisation, Haushaltswirtschaft, Investitionsfinanzierung und Personal. Dazu gehört auch die Haushaltsaufsicht sowie die kirchenaufsichtliche Genehmigung von bestimmter Willenserklärungen der Kirchenvorstände. Wesentlich ist ebenfalls die Vertretung der Interessen der Kirchengemeinden gegenüber den Kommunen und sonstigen Institutionen.

Gewährung von Sonderurlaub ohne Fortzahlung des Entgelts (§ 28 AVO)

Do, 16. Mai 2019 | Gemäß § 28 AVO kann Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ohne Fortzahlung des Entgelts Sonderurlaub gewährt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt und es die dienstlichen und betrieblichen Verhältnisse/Belange gestatten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in dem nachfolgenden Beitrag:

Finanzhilfe und kita.web

Do, 14. September 2017 | Das webbasierte Verfahren zur Beantragung einer Betriebserlaubnis und der Finanzhilfe wird umgestellt. Zu kita.web und zur Beantragung der Finanzhilfe im Hinblick auf die Umstellung der Eingruppierung der Zweitkräfte sowie der neuen Betriebskostenfinanzierung finden Sie nachfolgend Informationen der Abteilung Kirchengemeinden.

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