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6 Artikel zum Thema:



Themenauswahl:


Schneelast auf Dachböden von kirchengemeindlichen Gebäuden

Fr, 12. Februar 2021 | Aufgrund der Witterungsverhältnisse besteht die Gefahr, dass in den Dachstühlen durch die extreme Windbelastung Flugschnee eingedrungen ist, der sich insbesondere in den Anschlusspunkten des Dachstuhls sammelt und durch heruntertropfendes Wasser im Innenraum in vielen Gemeinden bereits zu sichtbaren Schäden geführt hat.

Mietverträge

Di, 22. Dezember 2020 | Mietverträge, in denen eine Kirchengemeinde als Vermieter oder Mieter auftritt, müssen aus Gründen der Rechtssicherheit in jedem Fall schriftlich abgeschlossen werden. Das entsprechende Vertragsmuster für einen Wohnraummietvertrag stellen wir Ihnen über die Anlage dieses Artikels und auf Anforderung als beschreibbares Dokument über das Referat Liegenschaften gerne zur Verfügung. Zu unterscheiden ist hierbei, ob es sich bei der Vermietung um Wohnraum oder gewerblich genutzte Flächen handelt.

Grundlagen der Grundstücksverwaltung

Mo, 25. Juni 2012 | Die Grundlagen kirchlicher Vermögensverwaltung ergeben sich aus dem Codex Iuris Canonici (CIC), dem Codex (= Gesetzbuch) des kanonischen (= kirchlichen) Rechts. Nach canon 1276, Buch V, Kirchenvermögen, hat der Ordinarius (Bischof) gewissenhaft die Verwaltung des gesamten Vermögens zu überwachen, das den ihm unterstellten öffentlichen juristischen Personen (= Kirchengemeinden) gehört.

Belastung von kirchlichen Grundstücken

Mo, 25. Juni 2012 | Die häufigsten Fälle von grundbuchlich abzusichernden Dienstbarkeiten betreffen das Recht zur Verlegung von Ver- und Entsorgungsleitungen sowie Wegerechte auf fremden Grundstücken. Hierduch bedingte Nachteile sind von den Begünstigten zu entschädigen. Während die Dienstbarkeiten im privaten Bereich Rechte einräumen, werden durch Baulasten öffentlich-rechtliche Rechte und Verpflichtungen begründet.