Bistum Osnabrück - das Netz für die Mitarbeiter*innen

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Neuer Newsletter der Mitarbeiterseite der Regional-KODA Osnabrück/Vechta

Die Mitarbeiterseite der Regional-KODA bietet eine neue Möglichkeit an, sich auf direktem Weg über aktuelle Ergebnisse und Entwicklungen im kirchlichen Arbeitsrecht und insbesondere in der Arbeitsvertragsordnung (AVO) informieren zu können. In Form eines E-Mail-Newsletters der KODA-Mitarbeiterseite geht es dabei um die folgenden Themen und Inhalte:

- Bezug der „KODA-News“ (bislang als Papierausgabe mit der Gehaltsabrechnung)
- Informationen über die KODA-Arbeit, KODA-Themen und KODA-Beschlüsse
- Informationen zu Inhalten und Anwendung der Arbeitsvertragsordnung (AVO)
- Mitteilungen zu tarif- und arbeitsrechtlichen Sachverhalten und Entwicklungen
- Einladungen zu KODA-Veranstaltungen (z. B. KODA-Arbeitsrechtstagung)

Um dieses Angebot nutzen zu können, besteht die Möglichkeit zu einer Anmeldung zum Bezug des Newsletters auf der Homepage www.regional-koda.org unter der Rubrik Mitarbeiter (https://www.regional-koda.org/newsletter).

Die KODA-Mitarbeiterseite empfiehlt eine Anmeldung, da der bisherige Weg der Verteilung der „KODA-News“ gemeinsam mit dem Versand der Gehaltsabrechnungen nicht mehr besteht. Für Rückfragen steht die Geschäftsstelle der KODA-Mitarbeiterseite im Ludwig-Windthorst-Haus in Lingen zur Verfügung (Ansprechpartner: Guido Hermes, KODA-Geschäftsführung und Berater der Mitarbeiterseite, Tel. 0591 – 6102 – 300, E-Mail: ).

Zum Hintergrund:
Die Regional-KODA Osnabrück/Vechta ist die Tarifkommission für den Bereich des Bistums Osnabrück und den Offizialatsbezirk Oldenburg, den niedersächsischen Teil des Bistums Münster. Sie ist zuständig für das kollektive Arbeitsrecht von mehr als 11.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Diözesen, der Kirchengemeinden und deren Dienststellen, Einrichtungen und sonstigen selbstständig geführten Stellen sowie der sonstigen kirchlichen Einrichtungen öffentlichen Rechts.

Die Abkürzung KODA steht für „Kommission zur Ordnung des Diözesanen Arbeitsvertragsrechts“. Der Kommission gehören regulär jeweils 10 Vertreterinnen und Vertreter der Mitarbeiterseite und der Dienstgeberseite an. Nach der Entsendung eines Gewerkschaftsmitglieds und einer entsprechend zusätzlichen Person auf der Dienstgeberseite hat die Regional-KODA 22 stimmberechtigte Mitglieder.
Die KODA beschließt Normen, die Inhalt, Abschluss und Beendigung von Arbeitsverhältnissen im kirchlichen Dienst regeln. Die KODA-Beschlüsse werden durch den Bischof von Osnabrück und den Bischöflich Münsterschen Offizial in Vechta als Kirchengesetze in Kraft gesetzt.

Die Beschlüsse der Regional-KODA fließen in die Arbeitsvertragsordnung (AVO) ein, in der sämtliche arbeitsrechtliche Regelungen für den Geltungsbereich der Tarifkommission zusammengefasst sind. Durch die Einbeziehung der Arbeitsvertragsordnung in den individuellen Arbeitsvertrag werden die KODA-Regelungen für den einzelnen Mitarbeitenden wirksam.

Di, 23. November 2021

Themen: Personal
Abteilung: Kommunikation

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