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Altregistratur bzw. Altablage

Hier wird das Schriftgut aufbewahrt, das für den laufenden Dienstverkehr nicht mehr ständig benötigt wird, aber noch griffbereit sein muss. Die Altregistratur sollte nicht zu weit entfernt sein, da auch auf abgeschlossene Akten zurückgegriffen werden muss.

Ist das Pfarrarchiv schon einmal geordnet worden und mit einem Findbuch erschlossen worden, so kann die Altregistratur nicht einfach in das bestehende und verzeichnete Archiv eingearbeitet werden. Es muss dann ein Pfarrarchiv II eröffnet werden. Würden die Altakten in das verzeichnete Pfarrarchiv eingearbeitet, so würde die Verzeichnung, das Findbuch, nicht mehr stimmen.

Ist das bisherige Pfarrarchiv noch nicht geordnet und verzeichnet, dann kann die Altregistratur in das Pfarrarchiv eingearbeitet werden, wenn sich größere Mengen angesammelt haben. Je nach Größe der Pfarrei dürften sich die Zeiträume, in denen weiteres Schriftgut in das Archiv eingearbeitet wird, zwischen 20 und 50 Jahren bewegen. Das Ordnungssystem der Altregistratur entspricht dem der Registratur.

Di, 05. Juni 2012

Themen: Archiv | Kirchengemeinden
Abteilung: Kultur und Archiv

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