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Meldung von Musiknutzung bei Konzerten und Veranstaltungen von Kirchengemeinden

Mit Schreiben vom 07.06.2018 hat der Verband der Diözesen Deutschlands das Bischöfliche Generalvikariat in Osnabrück darüber in Kenntnis gesetzt, dass es nach intensiven Verhandlungen gelungen ist, sich mit der Gema auf den Abschluss eines neuen Pauschalvertrags zur Vergütung urheberrechtlich geschützter Musik bei kirchlichen Veranstaltungen zu einigen.

Wie bei der ursprünglichen Vereinbarung aus den 80er Jahren unterscheidet dieser neue Vertrag zwischen melde- und vergütungsfreien Veranstaltungen (u.a. ein Gemeindefest jährlich und ein Kindergartenfest pro Kita jährlich), melde- aber nicht vergütungspflichtigen Veranstaltungen (z.B. Konzerte mit ernster Musik) und sonstigen Veranstaltungen, die sowohl melde- als auch vergütungspflichtig sind. Neu ist, dass die Gema den Kirchengemeinden auf diese nicht vom Pauschalvertrag erfassten Veranstaltungen einen Nachlass von 20% auf die gültigen Vergütungssätze gewährt.

Der neue Pauschalvertrag ersetzt rückwirkend die ab dem 01.01.2018 geltende Regelung.

Nähere Informationen, insbesondere die Zuordnung einzelner Veranstaltungen sowie die geltenden Meldefristen, entnehmen Sie bitte dem anliegenden Informationsblatt des Verbands der Diözesen Deutschlands oder der Homepage der Deutschen Bischofskonferenz (https://www.dbk.de/ueber-uns/verband-der-dioezesen-deutschlands-vdd/dokumente/).

So, 13. Oktober 2019

Themen: Merkblätter | Musik | Urheberrecht
Abteilung: Recht und Revision

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