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Pachtverträge

Die landwirtschaftlichen Flächen der Kirchengemeinden (Grünland, Ackerland) sind nach guter fachlicher Praxis und unter Beachtung der jeweils geltenden ökologischen Schutzbestimmungen zu bewirtschaften und in gutem Zustand zu erhalten, damit sie auch nachfolgenden Generationen als natürliche Lebensgrundlage zur Verfügung stehen. Bei der Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen muss der Kirchenvorstand oftmals eine Interessenabwägung durchführen und eine Lösung zwischen den unterschiedlichen Interessen der Kirchengemeinde als Verpächter und dem Landwirt als Pächter finden. Aus kirchlicher Sicht gilt es dabei beispielhaft die Nachhaltigkeit der Bewirtschaftung zur Erhaltung der Wasser-und Bodenqualität und der Artenvielfalt und die Erzielung eines angemessenen Pachtzinses zur Ertragsoptimierung in Einklang zu bringen.

Für die Durchführung einer Neuverpachtung und Abschlüsse von Pachtverträgen hat das Bischöfliche Generalvikariat nachstehende Vergabekriterien als Anleitung und Hilfestellung zusammengestellt (in Anlehnung der vom Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) herausgegebenen Rahmenbedingungen vom 20.07.2017.

Als weitere Orientierungshilfe für eine nachhaltige Bewirtschaftung von Kirchenland hat der Arbeitskreis Kirche und ländlicher Raum der Diözese Osnabrück nachstehende Empfehlungen veröffentlicht.

Die Erstellung der Pachtverträge erfolgt zentral durch das Bischöfliche Generalvikariat. Bitte senden Sie hierzu eine E-Mail an Ihre AnsprechpartnerInnen im Referat Liegenschaften mit Angabe der vertragsindividuellen Angaben zum jeweiligen Pachtvertrag.

Do, 03. Mai 2018

Themen: Kirchengemeinden | Grundstücksverwaltung | Verträge
Abteilung: Kirchengemeinden: Liegenschaften

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