Artikel im Detail
Zusatzvereinbarungsmuster: Änderungen von Arbeitsverhältnissen im Rahmen der Öffnungsklausel (§ 38A AVO) von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Kirchengemeinden und in deren Trägerschaft befindlichen Einrichtungen
Entsprechend der gesetzlichen und tariflichen Vorgaben sind Änderungen in Arbeitsverhältnissen mit geringfügig beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen der Öffnungsklausel (§ 38 A AVO) arbeitsvertraglich zu vereinbaren. In der nachfolgenden Information finden Sie Hinweise zur Verwendung der ebenfalls in diesem Beitrag zur Verfügung stehenden Zusatzvereinbarungsmuster bei der Änderung von Arbeitsverhältnissen beim Einsatz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Rahmen der Öffnungsklausel (§ 38A AVO) in Kirchengemeinden und sich in deren Trägerschaft befindlichen Einrichtungen.
- Allgemeine Hinweise zur Verwendung von Zusatzvereinbarungsmustern beim Einsatz von geringfügig Beschäftigten im Rahmen der Öffnungsklausel (§ 38A AVO)
- 2.1.1 ZV Öffnungsklausel mit Stundenänderung
- 2.1.2 ZV Öffnungsklausel ohne Stundenänderung
- 2.1.3 ZV Widerruf Öffnungsklausel und Arbeitszeitänderung
- 2.1.4 ZV Öffnungsklausel mit Stunden- und Tätigkeitsänderung
- 2.1.5 ZV Öffnungsklausel mehrere Tätigkeiten mit geteiltem Entgelt
Mi, 24. Oktober 2018
Themen: Arbeitshilfen | Gesetze | Kirchengemeinden | Kindertagesstätten | Vordrucke | Verträge | Personal | Personal Kigem
Abteilung: Kirchengemeinden