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Arbeitsvertragsvordrucke und allgemeine Informationen: Anstellung von Mitarbeitenden in Kirchengemeinden

Entsprechend der gesetzlichen und tariflichen Vorgaben ist ein Arbeitsvertrag sowohl bei der Anstellung von tariflichen als auch geringfügig beschäftigten Mitarbeitenden abzuschließen. Sofern Mitarbeitende in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis tätig sein möchten, finden Sie hierzu weitere Informationen im Beitrag Einsatz von geringfügig Beschäftigten in Kirchengemeinden.

Die aktuell geltenden und ausschließlich zu verwendenden Arbeitsvertragsvordrucke stehen nachfolgend zum Download bereit. Des Weiteren finden Sie nachfolgend hilfreiche Informationen zum Ausfüllen der Arbeitsvertragsmuster.

Vertragsvordrucke, die ausschließlich für das pädagogische Fachpersonal in den Kindertagesstätten zu verwenden sind, sind mit dem Zusatz "SuE" (Sozial- und Erziehungsdienst) gekennzeichnet. Des Weiteren werden einige Vertragsmuster mit dem Zusatz "m" (männlich) und "w" (weiblich) in beiderlei Geschlechtsform zur Verfügung gestellt. Eine Übersicht aller zur Verfügung gestellten Arbeitsvertrags- und Änderungsvertragsmuster finden Sie HIER.

Allgemeine Informationen zur Notwendigkeit des Abschlusses von Änderungsverträgen, zur kirchenaufsichtlichen Genehmigung von Vertragsunterlagen sowie Weiterleitung von Informationen an das Referat Gehaltsabrechnung bei Änderungen wesentlicher Arbeitsvertragsbestandteile finden Sie in der Information der Abteilung Kirchengemeinden zum Thema Allgemeine Hinweise zum Abschluss von Arbeits- und Änderungsverträgen. Die Änderungsvertragsmuster, die bei wesentlicher Änderung arbeitsvertraglicher Bestandteile zu verwenden sind, Änderungsvertragsmuster: Anstellung von Mitarbeitenden in Kirchengemeinden zum Download bereit.

Gemäß § 5 des Gesetzes über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) ist mit Vertragsabschluss seitens des Mitarbeiters eine Verpflichtungserklärung zur Beachtung und Einhaltung des kirchlichen Datenschutzes zu unterzeichnen. Die aktuelle Verpflichtungserklärung ist den neuen Arbeitsvertragsvordrucken (letzte Seite) angehängt. Eine Ausfertigung ist zur Personalakte des Mitarbeitenden zu nehmen. Das Merkblatt zum Datenschutz, das die Mitarbeitenden über ihre Rechte informiert und sie bei der Einhaltung des Datenschutzes und der Vertraulichkeit unterstützt, kann bei Bedarf dem Mitarbeitenden ausgehändigt werden. Des Weiteren steht bei Bedarf die Verpflichtungserklärung auf das Datengeheimnis auch ohne Arbeitsvertragsvordruck zum Download bereit.

Mit Änderung des § 2 Nachweisgesetz sind die arbeitsvertraglich zu vereinbarenden Angaben erweitert worden. Allen ab 01.08.2022 neu eingestellten Mitarbeitenden, mit denen ein Arbeitsvertrag auf Basis der bis Juli 2022 geltenden Vertragsvordrucke abgeschlossen worden ist, ist deshalb die Niederschrift über die wesentlichen geänderten Arbeitsbedingungen des §2 NachwG auszuhändigen. Mitarbeitende in einem über den 31.07.2022 bestehenden Arbeitsverhältnis haben auf Verlangen innerhalb von sieben Tagen Anspruch auf die Information zur Erweiterung des NachwG. Die Niederschrift ist rechtsgültig vom Kirchenvorstand zu unterzeichnen, der Empfang durch den Mitarbeitenden zu bestätigen und anschließend zur Personalakte zu nehmen. Die kirchenaufsichtliche Genehmigung sowie ein Rücklauf in die Abteilung Kirchengemeinden ist nicht erforderlich.

Informationen zur Verwendung von Arbeitsvertragsmustern für Mitarbeitende in Kirchengemeinden

Arbeitsvertragsvordrucke: Mitarbeitende in Kirchengemeinden (ohne pädagogisches Fachpersonal)

Arbeitsvertragsvordrucke: pädagogisches Fachpersonal in Kindertagesstätten

Do, 03. August 2023

Themen: Kirchengemeinden | Personal Kigem | Verträge | Kindertagesstätten | Vordrucke | Arbeitshilfen
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