Bistum Osnabrück - das Netz für die Mitarbeiter*innen

bistum.net: das Netz für die Mitarbeiter*innen

Artikel im Detail

Mindestlohngesetz (MiLoG)

In der Bundesrepublik Deutschland gilt seit dem 01.10.2022 ein flächendeckender Mindestlohn von 12,00 € auf Basis des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Bei diesem gesetzlichen Mindestlohn handelt es sich um eine feste Grenze, die nicht mehr unterschritten werden darf.

Mit dem vierten Beschluss der Mindestlohnkommission wurde entschieden, den gesetzlichen Mindestlohn erneut schrittweise zu erhöhen:
- ab dem 01.01.2024 auf 12,41 €
- ab dem 01.01.2025 auf 12,82 €

Von der zwingenden Einhaltung dieser gesetzlichen Mindestlohnvorgaben sind in den Kirchengemeinden insbesondere die geringfügig beschäftigten Mitarbeitenden betroffen. Weitere Informationen, insbesondere zur Einhaltung des Mindestlohns und Führen von Arbeitszeitkonten, finden Sie in der Information der Abteilung Kirchengemeinden Mindestlohngesetz (MiLoG) und gesetzlicher Mindestlohn.

Mi, 23. Februar 2022

Themen: Kirchengemeinden | Kindertagesstätten | Personal Kigem
Abteilung: Kirchengemeinden: Kirchengemeinden

« zurück