Bistum Osnabrück - das Netz für die Mitarbeiter*innen

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Artikel im Detail

Einsatz von Kirchenmusikern*innen im Bistum Osnabrück

Der Einsatz von Kirchenmusikern*innen (Chorleiter*innen und Organisten*innen) in Kath. Kirchengemeinden im Bistum Osnabrück erfolgt seit dem Jahr 2009 unter Berücksichtigung der Auffassung der Spitzenverbände der Krankenkassen, Deutschen Rentenversicherung und Bundesagentur für Arbeit. Für eine korrekte Abwicklung der Beschäftigungsverhältnisse sind diese Vorgaben zwingend zu beachten. In den folgenden Informationen sind diese Vorgaben mit den gesetzlichen und tariflichen Informationen zusammengefasst. Auch finden Sie in diesem Beitrag allgemeine Informationen (z. B. zum Thema Arbeitszeit und Eingruppierung von Kirchenmusikern) zusammen mit den notwendig einzureichenden Vordrucken und Arbeitshilfen.

Do, 13. Juni 2019

Themen: Kirchengemeinden | Personal Kigem | Orgel | Musik | Merkblätter | Arbeitshilfen | Ehrenamt | Vordrucke
Abteilung: Kirchengemeinden: Kirchengemeinden

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