Bistum Osnabrück - das Netz für die Mitarbeiter*innen

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Recht und Revision

Die Stabsabteilung Recht und Revision im Bischöflichen Generalvikariat kümmert sich um die juristischen Belange des Bistums Osnabrück.

Veranstaltungsvertrag mit der GEMA - Unberechtigte Rechnungen

Fr, 05. Juli 2019 | Der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) hat mit Rundschreiben an alle deutschen Diözesen vom 28.06.2019 mitgeteilt, dass derzeit von der GEMA vermehrt Rechnungen für Veranstaltungen ausgestellt würden, die eigentlich bereits über den zwischen dem VDD und der GEMA bestehenden und für alle Bistümer geltenden Veranstaltungsvertrag pauschal vergütet sind.

Warnung vor Abo-Falle (Branchenbuch)

Mi, 19. Juni 2019 | Aus gegebenem Anlass weist das Rechtsreferat darauf hin, dass derzeit offenbar vermehrt Schreiben verschiedener Branchenbuchanbieter an Kirchengemeinden, Kindertagesstätten und Einrichtungen im Bistum Osnabrück versandt werden, in denen diese aufgefordert werden, bereits erfasste Unternehmensdaten vor Veröffentlichung zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. Es wird ausdrücklich vor der Unterzeichnung solcher Erklärungen gewarnt. Es handelt sich hierbei um ein kostenpflichtiges Abo, das mit erheblichen Folgekosten verbunden sein kann. Bei Rückfragen wenden Sie sich an die Rechtsabteilung des Bischöflichen Generalvikariates.

Information zur Änderung des Reisevertragsrechts

Do, 10. Januar 2019 | Mit Wirkung zum 01. Juli 2018 hat der Gesetzgeber die Vorgaben der EU-Pauschalreiserichtlinie in nationales Recht umgesetzt und die Regelungen des BGB im Bereich des Reiserechts an die neue Rechtslage angepasst.

Abo-Falle bei der "Datenschutzauskunft-Zentrale"

Do, 29. November 2018 | Im Hinblick auf die bekannt gewordenen Versuche der sogenannten „Datenschutzauskunft-Zentrale“, bei vielen auch kirchlichen Einrichtungen wie Kirchengemeinden, Kindertagesstätten, Vereinen usw. mit der Aufforderung, ein beigefügtes Formular zum Datenschutz auszufüllen und zu unterschreiben und zurückzusenden, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich hierbei um eine sog. Abo-Falle handelt.

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