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Finanzhilfeanträge zur Förderung der Betriebskosten der Kindertagesstätten an das Land Niedersachsen

Bekanntermaßen erfolgt die Bearbeitung der Finanzhilfeanträge durch die Landesschulbehörde sehr schleppend. Zum Teil liegen selbst Finanzhilfeanträge aus dem Jahr 2009 noch nicht abschließend bearbeitet vor. Dieses führt insbesondere in den Haushalten der Kindertagesstätten, in denen unlängst Veränderungen in der Angebotsstruktur eingetreten sind, zu Liquiditätsproblemen. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Anlage.

Mo, 07. Januar 2013

Themen: Kindertagesstätten | Haushalt
Abteilung: Kirchengemeinden

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