Bistum Osnabrück - das Netz für die Mitarbeiter*innen

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Kirchengemeinden

Die Aufgaben des Referats Kirchengemeinden umfassen die allgemeine Beratung der Kirchengemeinden zu Themen der Organisation, Haushaltswirtschaft, Investitionsfinanzierung und Personal. Dazu gehört auch die Haushaltsaufsicht sowie die kirchenaufsichtliche Genehmigung von bestimmter Willenserklärungen der Kirchenvorstände. Wesentlich ist ebenfalls die Vertretung der Interessen der Kirchengemeinden gegenüber den Kommunen und sonstigen Institutionen.

Arbeitsrecht für Mitarbeitende in Kirchengemeinden von A - Z

Do, 03. März 2022 | Arbeitsverträge, Eingruppierung, Mindestlohn, Urlaub, Zeitausgleich... Um das Auffinden von Informationen der Abteilung Kirchengemeinden zu erleichtern, werden im nachfolgenden Artikel alle arbeitsrechtlichen Themen von A - Z für Arbeitgeber und Mitarbeiter*innen zusammengestellt. Viel Spaß beim Stöbern!

Sachgrundlose Befristung eines Arbeitsverhältnisses

Do, 03. März 2022 | Entsprechend § 30 AVO sind befristete Arbeitsverträge nach Maßgabe des Gesetzes über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG) sowie anderen gesetzlicher Vorschriften über die Befristung von Arbeitsverträgen möglich. Weitere Informationen hierzu, insbesondere zur sachgrundlosen Befristung von Arbeitsverträgen, finden Sie in der nachfolgenden Information der Abteilung Kirchengemeinden.

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